23 Mitarbeiter des Wasserversorgers am Roten Meer dürfen Wasserverstöße künftig selbst protokollieren
Mit dem Beschluss Nr. 4040 von 2026 verleiht Justizminister Mahmoud Helmy El-Sherif 23 Beschäftigten des Trink- und Abwasserunternehmens des Roten Meeres die Stellung von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft für Verstöße gegen das Trinkwassergesetz von 1978. Die Betroffenen arbeiten in Hurghada, Safaga, El Quseir, Marsa Alam, Shalatin und Ras Ghareb; die Befugnis gilt bis zum 31. Juli 2028.
19. Oktober 2026
Dreiundzwanzig Beschäftigte des Trink- und Abwasserunternehmens des Gouvernements Rotes Meer haben die Stellung von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft erhalten. Sie dürfen damit Verstöße gegen das ägyptische Trinkwassergesetz in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet selbst förmlich protokollieren. Grundlage ist der Beschluss Nr. 4040 von 2026 von Justizminister Mahmoud Helmy El-Sherif, über den das Nachrichtenportal Tawasl News am 14. Oktober berichtete.
Die Befugnis ist eng gefasst. Sie gilt für Verstöße gegen das Gesetz Nr. 27 von 1978 über die Bewirtschaftung der öffentlichen Wasserressourcen für Trinkwasser und menschlichen Gebrauch, und jeder Beschäftigte besitzt sie nur in seinem eigenen räumlichen Zuständigkeitsbereich.
Wo sie gilt
Der Beschluss betrifft Mitarbeiter des Unternehmens in Hurghada, Safaga, El Quseir, Marsa Alam, Shalatin und Ras Ghareb. Tawasl News führt sie wie folgt auf:
- 16 Beschäftigte in Hurghada
- fünf in Ras Ghareb
- einer in Safaga
- einer, der für El Quseir, Marsa Alam und Shalatin zuständig ist
- der Leiter der Niederlassung El Quseir
Die Aufstellung des Portals ergibt in der Summe nicht genau die 23 im Beschluss genannten Personen; die Verteilung auf die einzelnen Städte ist deshalb mit Vorbehalt zu lesen.
Die Tätigkeiten reichen von Abteilungs- und Niederlassungsleitern über Betriebs- und Instandhaltungsingenieure, Juristen, Wassertechniker und Abwasserchemiker bis zu Verwaltungsangestellten. Jede Person ist im Beschluss mit Namen, Funktion und Arbeitsort aufgeführt.
Fristen
Die Befugnis stützt sich auf Artikel 23 der Strafprozessordnung Nr. 150 von 1950 sowie auf das Wassergesetz von 1978 und gilt bis zum 31. Juli 2028. Der Beschluss soll im Amtsblatt auf Kosten der antragstellenden Stelle veröffentlicht werden und tritt am Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft; der Beginn hängt also davon ab, wann das Amtsblatt ihn abdruckt.
Die Wasserversorgung ist an dieser Küste ein aktuelles Thema. Hurghada News berichtete am 14. Oktober, dass Teile von Safaga und El Quseir drei Wochen nach Sommerende nur noch alle acht Tage Leitungswasser erhielten.
Der Bericht nennt keine Strafen für diese Verstöße, keine Zahl geplanter Kontrollen und keinen neuen Weg, über den Anwohner Probleme mit ihrem Wasser melden könnten.