Verkaufsvollmacht für Land am Roten Meer: Jeder Fall geht künftig erst an einen Ausschuss
Das Gouvernement Rotes Meer hat alle Ämter und Stadtverwaltungen angewiesen, Vollmachten mit Verkaufsrecht nicht mehr anzuerkennen, bevor ein hoher Ausschuss sie geprüft hat. Zugleich warnt es: Wer eine solche Vollmacht ausstellt, kann den ursprünglichen Vertrag hinfällig machen – und das Land an den Staat verlieren.
2. Oktober 2026

Wer Land am Roten Meer gekauft hat und eine Vollmacht zum Weiterverkauf besitzt, kommt damit künftig am Schalter nicht weiter. Das Gouvernement hat einheitliche Regeln erlassen, die alle zuständigen Ämter und Stadtverwaltungen verpflichten, keine Vollmacht anzuerkennen oder verwaltungsmäßig zu berücksichtigen, die ein Verkaufsrecht – an sich selbst oder an Dritte – oder einen Verzicht auf Grundstücksrechte enthält, solange sie nicht zuvor einem hohen Ausschuss zur Prüfung und rechtlichen Stellungnahme vorgelegt wurde. Das berichtet Al-Masry Al-Youm.
Dasselbe gilt für jede Vollmacht, bei der die Behörden den ernsten Verdacht haben, sie solle die Bedingungen des Zuteilungsvertrags umgehen.
Verwaltungsvollmachten sind davon nicht betroffen, sofern sie ausdrücklich auf das Übliche beschränkt sind: Versorgungsangelegenheiten, die Zahlung von Gebühren und Rückständen sowie das Einholen von Genehmigungen – ohne Verkaufs- oder Verzichtsrecht. Die Ämter dürfen weiterhin jede Vollmacht prüfen, bei der sie eine Überschreitung dieser Grenzen vermuten.
Die Warnung im Kleingedruckten
Deutlicher als das Verfahren ist die Warnung. Nach Angaben des Gouvernements enthalten manche Kaufverträge mit dem Ersterwerber ausdrückliche Klauseln, nach denen der Vertrag von selbst erlischt und der Staat berechtigt ist, das Grundstück samt Bebauung zurückzunehmen, wenn der Käufer eine Vollmacht zum Verkauf an sich selbst oder an Dritte ausstellt. Andere Verträge untersagen eine Übertragung an Dritte, bis
- die Bauarbeiten abgeschlossen sind
- der endgültige, eingetragene Vertrag vorliegt
- drei Jahre seit der Übertragung vergangen sind
Als Gründe nennt das Gouvernement, eine Umgehung der Zuteilungsbedingungen zu verhindern, klar zwischen üblicher Verwaltung und Verkauf zu trennen und die Rechtsstreitigkeiten zu verringern, die entstehen, wenn Gouvernement und Folgekäufer widersprüchliche Ansprüche auf dasselbe Grundstück haben.
Die Regeln seien zudem ein Schutz für gutgläubige Folgekäufer: Geprüft werde, ob die Kette der Rechtsgeschäfte lückenlos ist und ob jeder Schritt dem ursprünglichen Vertrag entsprach. Außerdem sollen die eigenen Ämter und lokalen Einheiten gleichartige Fälle gleich entscheiden.
Der Ausschuss soll Inhalt, Ausstellungsdatum und Bezug jeder Vollmacht zum Grundstück prüfen. Das Gouvernement betont, allein das Vorhandensein einer solchen Vollmacht genüge ohne vollständige Prüfung nicht für eine Vertragsauflösung; der Ausschuss solle auch die Lage heutiger Eigentümer und bereits bestehender Verkaufsvollmachten rechtlich ordnen.
Damit liegen die Details hinter der Zusicherung vor, die der Gouverneur Anfang dieser Woche gegeben hatte: Die Vollmachtsprüfungen würden den Verkauf nicht blockieren. Wann der Mechanismus greift, wie lange eine Vorlage beim Ausschuss dauert und ob Gebühren anfallen, steht in dem Bericht von Al-Masry Al-Youm nicht – also genau das, was Eigentümer vor einem Verkauf am dringendsten wissen wollen.