Ägyptens Ausreisegebühr von 100 Pfund ist jetzt Gesetz — der Touristen-Nachlass entfällt
Präsident al-Sisi hat das Gesetz Nr. 148 von 2026 ratifiziert, das eine Gebühr von 100 ägyptischen Pfund bei der Ausreise aus Ägypten festschreibt. Laut Al-Masry Al-Youm gilt sie seit Freitag, dem 31. Juli. Der Betrag ist nicht neu — der frühere Nachlass von 50 Pfund für touristische Reisen entfällt jedoch.
31. Juli 2026

Präsident Abdel Fattah al-Sisi hat das Gesetz Nr. 148 von 2026 ratifiziert, das jenes Gesetz von 1984 ändert, mit dem eine Gebühr zur Entwicklung der Finanzmittel des Staates erhoben wird — so berichtet Egypt Independent.
Die Änderung legt eine Gebühr von 100 ägyptischen Pfund bei der Ausreise aus dem Staatsgebiet fest. Wie Masrawy berichtet, werden dabei die Punkte 5 und 19 des ersten Artikels des Gesetzes Nr. 147 von 1984 neu gefasst; das Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Al-Masry Al-Youm zufolge gelten die Bestimmungen seit Freitag, dem 31. Juli.
Die Ausnahmen sind eng gefasst. Egypt Independent und Masrawy nennen übereinstimmend nur Fahrer öffentlicher Personen- und Güterverkehrsfahrzeuge — ägyptische wie ausländische — sowie Beschäftigte auf grenzüberschreitenden Lkw-Linien. Touristen sind nicht ausgenommen.
Dasselbe Gesetz erhebt zudem eine Gebühr von 35 Pfund je Tonne produzierten Zements aller Sorten; die Werke müssen den Betrag an die ägyptische Steuerbehörde abführen.
Der Betrag von 100 Pfund ist an sich nicht neu. Im Juni berichtete Egypt Independent, Mohamed Sorour, Leiter der Vorprüfungseinheit der ägyptischen Steuerbehörde, habe erklärt, die Ausreisegebühr sei bei 100 Pfund fixiert und weder in ihrer Höhe noch in ihrer rechtlichen Natur verändert worden; kursierende Meldungen über Erhöhungen oder neue Gebühren seien unzutreffend.
Geändert hat sich das Verfahren: Für touristische Reisen galt zuvor ein Nachlass von 50 Pfund, der nach Angaben der Behörde bei der Überprüfung zwischen den Stellen Probleme verursachte. Die Neuordnung wendet die 100 Pfund einheitlich an — auf Inländer wie Ausländer.
Das Gesetz gilt landesweit und damit auch für Reisende, die über die internationalen Flughäfen Hurghada und Marsa Alam ausreisen. Wo und wie die Gebühr erhoben wird, geht aus den Berichten nicht hervor.