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Ägyptens Ausreisegebühr von 100 EGP ist keine neue Abgabe, sagt die Steuerbehörde

Die Chefin der ägyptischen Steuerbehörde erklärt, die Ausreisegebühr bestehe seit Jahren – die jüngste Gesetzesänderung vereinheitliche sie lediglich auf 100 EGP.

2. September 2026

Hurghada International Airport, one of the two main gateways on Egypt's Red Sea coast for travellers departing the country.
Photo: Kudak, CC BY-SA 4.0

Wer Ägypten über Hurghada oder Marsa Alam verlässt, zahlt keine neu erfundene Abgabe: Die Ausreisegebühr steht seit Jahren im Gesetz, und die jüngste Änderung vereinheitlicht sie auf 100 EGP.

Rasha Abdel Aal, Leiterin der ägyptischen Steuerbehörde, sagte laut Daily News Egypt, die jüngsten Änderungen am Gesetz über die Abgabe zur Entwicklung staatlicher Finanzmittel seien Teil eines größeren Vorhabens, die Anwendung einer Reihe bestehender Gebühren zu vereinfachen. Die Änderungen beträfen Punkte, bei denen sich in der Praxis gezeigt habe, dass mehr Klarheit und Einheitlichkeit nötig seien.

Ihr entscheidender Punkt zur Ausreisegebühr: Es handele sich nicht um eine neu geschaffene Abgabe. Sie werde seit Jahren erhoben; die Novelle lege lediglich einen einheitlichen Betrag fest, statt eine bislang nicht existierende Gebühr einzuführen.

An dieser Küste wiegt die Klarstellung schwerer als anderswo in Ägypten. Die internationalen Flughäfen Hurghada und Marsa Alam sind die beiden wichtigsten Tore zum Roten Meer, und fast jeder Gast, der mit einem Charter- oder Billigflug ankommt, reist auch wieder über sie ab. Alles, was die Kosten eines Abflugs aus Ägypten berührt, wird hier zuerst als Frage der Urlaubskasse gelesen und erst danach als Steuerrecht.

Mehrere offene Punkte bleiben. Der Bericht nennt weder den Zeitpunkt, ab dem der einheitliche Satz gilt, noch die Höhe der Gebühr vor der Änderung, noch ob sie auch für Ausreisen auf dem Land- und Seeweg gilt. Ebenso wenig steht darin, wie und wo die Gebühr eingezogen wird oder ob bestimmte Reisendengruppen befreit sind.

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Quellen

Reported by Daily News Egypt, quoting Rasha Abdel Aal, Head of the Egyptian Tax Authority, on amendments to the State Financial Resources Development Fee Law.

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