Rotes Meer setzt Hotels 15-Tage-Frist für die Ein-Prozent-Abgabe – sonst drohen Kontopfändungen
Das Gouvernement droht Hotels und Resorts damit, über die Zentralbank ihre Konten pfänden zu lassen, wenn die Ein-Prozent-Abgabe auf Gästerechnungen nicht bezahlt wird – eine Abgabe, die ein Verwaltungsgericht bereits gekippt hat.
30. September 2026

Das Gouvernement Rotes Meer hat Hotels, Feriendörfern und weiteren touristischen Einrichtungen in der ganzen Provinz 15 Tage Zeit gegeben, offene Forderungen aus der Ein-Prozent-Abgabe auf Gästerechnungen zu begleichen. Andernfalls werde man ihre Bankkonten pfänden lassen, berichtet Al-Masry Al-Youm, das nach eigenen Angaben das Schreiben vorliegen hat.
Die Schreiben gingen an den gesetzlichen Vertreter jedes Hotelbetriebs. Das Gouvernement beruft sich auf die Artikel 38 und 178 der 2014 geänderten Verfassung, auf das Gesetz über die Kommunalverwaltung und auf den Erlass Nr. 512 aus dem Jahr 2009 des Gouverneurs des Roten Meeres, der eine Abgabe von einem Prozent auf die Rechnungen von Gästen in Hotels und Feriendörfern zugunsten des Fonds für lokale Dienstleistungen und Entwicklung des Gouvernements festlegt. Dieser Erlass sei mit Zustimmung des örtlichen Volksrats und des Ministerrats ergangen; zudem verweist das Gouvernement auf Anweisungen des Ministerrats, seine Forderungen einzuziehen.
Wird die Schuld nicht innerhalb von 15 Tagen bezahlt oder ein Zahlungsnachweis vorgelegt, will das Gouvernement die Zwangsvollstreckung nach dem Gesetz Nr. 308 von 1955 über die Verwaltungspfändung einleiten – ohne weitere Mahnung oder Ankündigung. Der beschriebene Ablauf:
- ein Ersuchen an die Zentralbank, die Konten des Hotels oder der Gesellschaft bei ägyptischen Banken zu pfänden;
- reichen diese Guthaben nicht aus, Pfändung des beweglichen Vermögens des Hotels oder der Gesellschaft;
- außerdem behält sich das Gouvernement das Recht vor, Immobilien des Betriebs zu pfänden.
Das Gouvernement erklärt weiter, es behalte sich alle rechtlichen Ansprüche auf weitere geschuldete Beträge vor; die Folgen des Einzugsverfahrens trage der Betrieb.
Eine Abgabe, die ein Gericht bereits gekippt hat
Die Abgabe selbst ist umstritten. Ibrahim Mohamed Ali, Anwalt am Kassationsgericht und am Obersten Verwaltungsgericht, sagte der Zeitung, das Verwaltungsgericht in Qena habe ein Urteil erlassen, das die Entscheidung des Ministerpräsidenten zur Erhebung einer lokalen Abgabe von einem Prozent auf die Gesamtrechnung von Gästen in Hotels und touristischen Einrichtungen zugunsten der Fonds für lokale Dienstleistungen und Entwicklung aufhebt – samt aller daraus folgenden Wirkungen.
Das Urteil stütze sich, so Ali, auf den Verfassungsgrundsatz, dass allgemeine Steuern nur durch Gesetz eingeführt, geändert oder abgeschafft werden können und dass Bürgern und Betrieben Steuern oder Abgaben nur im Rahmen des Gesetzes auferlegt werden dürfen. Das Gericht befand, das Gesetz über die Kommunalverwaltung übertrage dem örtlichen Volksrat des Gouvernements mit Zustimmung des Ministerrats die Befugnis, lokale Abgaben zu erheben – und eine lokale Abgabe werde nicht allein dadurch rechtmäßig, dass eine Verwaltungsentscheidung oder eine Anweisung sie vorsieht.
Bezahlt wird das Prozent auf der Rechnung von den Gästen der Hotels am Roten Meer – wie die Sache ausgeht, betrifft also mehr als die Buchhaltungen. Der Bericht nennt nicht, wie hoch die Summe insgesamt ist, wie viele Betriebe ein Schreiben erhalten haben und ob das Gouvernement gegen das Urteil aus Qena Rechtsmittel einlegt.