Sisi verbietet Bauten innerhalb von 200 Metern zur Küste, Strandzugang wird kontrolliert
Eine neue Präsidialanordnung verbietet Neubauten innerhalb von 200 Metern zur ägyptischen Küstenlinie ohne vorherige Genehmigung und ordnet Kontrollen des freien Strandzugangs an — eine Regel mit direkter Bedeutung für Hotel- und Resortbau an der Rotmeerküste.
11. August 2026

Präsident Abdel Fattah al-Sisi hat die sofortige Einrichtung eines nationalen Ausschusses angeordnet, der Ägyptens Strände kontrollieren und den freien Zugang der Bevölkerung sicherstellen soll. Gleichzeitig verbot er Neubauten innerhalb von 200 Metern zur Küstenlinie ohne vorherige staatliche Genehmigung. Das geht aus einer am Montag, den 10. August, veröffentlichten Präsidialerklärung hervor.
Die Anweisung erging während eines Treffens mit Premierminister Mostafa Madbouly und Finanzminister Ahmed Kouchouk in New Alamein City, bei dem laut Egyptian Streets auch wirtschaftliche und finanzielle Themen besprochen wurden.
Der neue Ausschuss soll Vertreter relevanter Staatsbehörden umfassen und vor Ort prüfen, ob Bürgerinnen und Bürger tatsächlich freien Zugang zu den Stränden haben, wie es das geltende Recht vorsieht. Al-Sisi ordnete zudem an, die Vorschriften für touristisch genutzte Flächen entlang der ägyptischen Küste konsequent durchzusetzen: Jede Anlage oder jedes Bauwerk innerhalb von 200 Metern zur Küstenlinie benötigt künftig eine vorherige Genehmigung der zuständigen Behörden.
Ein separater Ausschuss wurde beauftragt, landesweit laufende Immobilienprojekte zu überprüfen — insbesondere, ob Wohneinheiten fristgerecht an Käufer übergeben und Verträge eingehalten werden.
Was das für die Rotmeerküste bedeutet
Die Wirtschaft des Gouvernements Rotes Meer stützt sich auf Strandhotels, Resorts und Feriendörfer von El Gouna bis Marsa Alam — die Anordnung betrifft damit direkt künftige Bauvorhaben an dieser Küste. Die Präsidialerklärung nennt weder einen Zeitplan für die Umsetzung im Gouvernement Rotes Meer noch, ob bereits im Bau befindliche Projekte betroffen sind, noch mögliche Strafen bei Verstößen — diese Details fehlten in der Quelle und dürften in den Ausführungsbestimmungen folgen.