Gouvernorat Rotes Meer ruft zum Abschluss von Verzichtsverfahren bis 31. Dezember auf
Der Generalsekretär des Gouvernorats wies die lokalen Verwaltungen an, über die Frist zu informieren – bei der ersten Sitzung eines Ausschusses, der Vorgänge nur prüfen und empfehlen, nicht entscheiden kann.
1. November 2026
Wer im Gouvernorat Rotes Meer noch offene Verzichtsverfahren hat, muss sie bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. Das Gouvernorat hat seine lokalen Verwaltungen angewiesen, die Bevölkerung auf diese Frist hinzuweisen.
Die Anweisung gab Hassan Mowafi, Generalsekretär des Gouvernorats, bei der ersten Sitzung eines Ausschusses, den Gouverneur Walid El-Barqi mit dem Beschluss 998 von 2026 eingesetzt hat. Er forderte die lokalen Verwaltungen in den Städten des Gouvernorats auf, stärker über die Frist zu informieren und Hürden für die Bürger im Rahmen des Gesetzes abzubauen.
Welche Arten von Vorgängen die Verzichtsverfahren umfassen und wo Bürger sie einreichen sollen, nennt die Mitteilung nicht.
Der Ausschuss soll Vorgänge lösen, für die mehrere Behörden sich einigen müssen. Nach Mowafis Angaben befasst er sich mit Fällen, in denen die beteiligten Stellen unterschiedliche Auffassungen vertreten, mit Themen, die der Gouverneur oder der Generalsekretär an ihn verweist, mit Vorgängen von besonderer Bedeutung oder großer finanzieller Wirkung sowie mit Fällen, in denen Vorschriften ausgelegt oder einheitlich angewandt werden müssen.
Seine Befugnisse sind begrenzt. Mowafi sagte, der Ausschuss prüfe Berichte und Unterlagen und gebe Empfehlungen ab, ohne die ausführenden, technischen, finanziellen oder rechtlichen Zuständigkeiten der betroffenen Verwaltungen anzutasten.
In der Sitzung ging der Ausschuss Fälle aus Marsa Alam, El Quseir, Ras Ghareb und Safaga durch. Jeder Fall soll einzeln geprüft werden, sobald die erforderlichen Unterlagen vollständig sind.