Investitionsausschuss am Roten Meer nimmt Arbeit nach rund 16 Jahren wieder auf
Der Oberste Investitionsausschuss des Gouvernements prüfte am Sonntag 80 Projektakten – 55 in Hurghada, 16 in Marsa Alam, sieben in Shalatin und zwei in Ras Ghareb. Entschieden ist noch nichts.
26. Oktober 2026

Der Oberste Investitionsausschuss des Gouvernements Rotes Meer ist am Sonntag zusammengekommen und hat nach einer Unterbrechung von rund 16 Jahren seine Arbeit wieder aufgenommen. Auf dem Tisch lagen 80 Investitionsakten aus vier Städten.
Dabei handelt es sich um 55 Projekte in Hurghada, 16 in Marsa Alam, sieben in Shalatin und zwei in Ras Ghareb. Entschieden ist keine davon: Jede Akte geht nun in eine abschließende Prüfung und Bewertung, bei der geklärt wird, ob sie die verlangten Auflagen erfüllt, bevor eine Entscheidung fällt.
Der Ausschuss legte dar, was diese Schlussprüfung umfasst:
- die Bauauflagen
- die Finanzkraft des Investors
- die Wirtschaftlichkeitsstudien
- die genehmigten Budgets
- bisherige Referenzen
Gouverneur Walid El-Barqi und die Ausschussmitglieder sprachen außerdem darüber, nach welchen Maßstäben konkurrierende Anträge gegeneinander abgewogen werden und welche Unterlagen eine Investitionsakte enthalten muss, um die Ernsthaftigkeit eines Investors zu belegen.
Handwerkerzone wird überprüft
Der Gouverneur forderte, die Höhenbeschränkungen in der Handwerkerzone gemeinsam mit der Behörde für Ingenieurwesen, dem Stadtrat, den Luftfahrtbehörden und der Behörde für industrielle Entwicklung zu überprüfen, damit die Projekte den genehmigten Auflagen entsprechen.
Die Mitglieder erörterten einen Vorschlag, die Handwerkerzone in Fachbereiche zu unterteilen: Ähnliche gewerbliche Tätigkeiten sollen zusammengefasst, für Lager und Logistikdienste eigene Flächen vorgesehen werden. Der Vorschlag soll mit den zuständigen Stellen geprüft werden.
Zur Sprache kamen auch die ökologischen und betrieblichen Folgen gewerblicher Tätigkeit – Emissionen und Abfälle aus Fabriken und deren Wirkung auf benachbarte Betriebe –, die bei der Verteilung der Industrien innerhalb der Zone zu berücksichtigen seien.
Zwei weitere Punkte standen auf der Tagesordnung: ein vorgeschlagenes Verfahren, die Kosten der Ortsbesichtigungen über die Allgemeine Behörde für Regierungsdienste einzuziehen, und ein Schreiben der Behörde für industrielle Entwicklung, das mehrere Anträge für gewerbliche Tätigkeiten beantwortet.
Zum Abschluss bestätigte der Ausschuss, dass auch bereits vorläufig genehmigte Akten noch die vollständige Schlussprüfung ihrer baulichen, finanziellen und technischen Auflagen durchlaufen müssen. Einen Zeitplan für diese Entscheidungen nannte er nicht.