Projektgrundstücke am Roten Meer: Frist bis 31. Dezember, um eine Verkaufsvollmacht in einen Vertrag umzuwandeln – Gebühr 1 Prozent des Marktwerts
Der Gouverneur des Roten Meeres, Walid El-Borqi, hat den 31. Dezember 2026 als Frist festgelegt, um Projektgrundstücke zu legalisieren, die über eine Verkaufsvollmacht den Besitzer gewechselt haben – gegen eine Gebühr von 1 Prozent des aktuellen Marktwerts. Die Bauarbeiten müssen bis zum 30. September 2029 abgeschlossen sein.
13. Oktober 2026

Wer ein Projektgrundstück am Roten Meer über eine Verkaufsvollmacht erworben hat, hat bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, diese Papiere in einen Vertrag umzuwandeln. Das geht aus einem Beschluss des Gouverneurs des Roten Meeres, Walid El-Borqi, hervor, wie Al-Masry Al-Youm berichtet. Der Zeitung liegt nach eigenen Angaben eine Kopie des Beschlusses vor.
Der Beschluss betrifft Grundstücke, die überall im Gouvernorat für Projekte zugewiesen wurden und seither per Verkaufsvollmacht den Besitzer gewechselt haben, ohne dass die vertraglichen Formalitäten je abgeschlossen wurden. Die Inhaber müssen einen Antrag bei der zuständigen Kommunalverwaltung stellen und eine Gebühr von 1 Prozent des aktuellen Marktpreises des Grundstücks zahlen.
Die Bedingungen, wie Al-Masry Al-Youm sie darlegt:
- Anträge auf Berichtigung des Grundstücksstatus sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
- Anerkannt werden nur Verkaufsvollmachten, die bis zum 5. Oktober 2026 ausgestellt wurden.
- Die Gebühr beträgt 1 Prozent des aktuellen Marktpreises des Grundstücks.
- Nach Zahlung stellt die Kommunalverwaltung einen vorläufigen Vertrag auf den Namen derjenigen Person aus, auf die das Grundstück übertragen wurde.
- Dieser Vertrag verpflichtet dazu, die Bauarbeiten spätestens bis zum 30. September 2029 abzuschließen.
Derselbe Beschluss regelt auch die Weiterübertragung. Wer ein zugewiesenes Grundstück übertragen will, muss sich an die zuständige Kommunalverwaltung wenden, die erforderliche Genehmigung einholen, die Vertragsbedingungen erfüllen und dort unterschreiben. Die Übertragungsgebühr beträgt ebenfalls 1 Prozent des aktuellen Marktwerts, wobei der Beschluss einzelne Ausnahmen nennt. Eine Vereinbarung zwischen den beiden Parteien oder eine Vollmacht allein genügt nicht.
Haben Vertragsinhaber gegen die Bedingungen ihrer Zuweisung verstoßen und stellen sie vor Ablauf der Frist keinen Antrag, sieht der Beschluss rechtliche Schritte zur Kündigung dieser Verträge vor. Der Fertigstellungstermin 30. September 2029 gilt auch für weitere für Projekte zugewiesene Grundstücke im Gouvernorat.
Der Bericht nennt nicht, wie viele Grundstücke betroffen sind, und auch nicht, wie der aktuelle Marktwert ermittelt wird, aus dem sich die jeweilige Gebühr von 1 Prozent errechnet. Für Grundstücke an dieser Küste, die für Hotels, Resorts und Gewerbeprojekte zugewiesen und dann weitergegeben wurden, ohne dass die Verträge je fertiggestellt wurden, eröffnet der Beschluss einen Weg zu einem formellen Vertrag – und ein Datum, nach dem dieser Weg geschlossen ist.